Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie bestimmt schon mitbekommen haben, befindet sich unsere erste Anlage auf dem Amtshof aktuell im Aufbau. Wir werden in einem weiteren Newsletter genauer darüber berichten.
In diesem Newsletter geht es ausschließlich um das BAFA INVEST Programm.
Wir freuen uns, Ihnen mit diesem Newsletter mitteilen zu können, dass unsere Genossenschaft nach langem Warten endlich die Zusage seitens der BAFA bekommen hat, dass sie als förderfähig im Rahmen des BAFA INVEST Programms angesehen wird. Damit ist der Weg frei, für die vielen von Ihnen, die mit Ihrer Mitgliedschaft auf diese Möglichkeit eines BAFA INVEST Zuschusses gewartet haben. Dieser Newsletter beschreibt die Prozedur, als investierendes Mitglied bei uns einzutreten.
Noch einmal zur Erinnerung: Die BAFA bezuschusst eine Investition in unsere Genossenschaft, wenn bestimmte Bedingungen (s.u.) eingehalten werden. Die Höhe dieses Zuschusses wurde im März dieses Jahres von der BAFA von vormals 25% auf jetzt 15% gesenkt. Um den Bedingungen der BAFA Rechenschaft zu tragen, unterscheiden wir ab sofort zwischen ordentlicher Mitgliedschaft und investierender Mitgliedschaft.
Dazu wurde unsere Satzung im Frühjahr angepasst. Die aktualisierte Version finden Sie auf unserer WEB-Seite unter
https://e-bw.net/index.php/die-genossenschaft/die-satzung
Nur als investierendes Mitglied kann man von dem BAFA INVEST Zuschuss Gebrauch machen. Ein investierendes Mitglied kann Dividendenzahlungen von der Genossenschaft erhalten, aber darf von den Aktivitäten der Genossenschaft (z.B. zukünftiger, günstiger Bezug von Energie) nicht anderweitig profitieren. Ein investierendes Mitglied kann aktiv in der Genossenschaft mitarbeiten, d.h. auch Abstimmungsvorlagen einreichen, hat aber bei Abstimmungen im Rahmen der Generalversammlung kein Stimmrecht. Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft ist jedoch stets eine individuelle/persönliche Mitgliedschaft. D. h. es ist immer möglich, dass der eine Ehepartner als investierendes Mitglied bei uns eintritt, der andere als ordentliches Mitglied.
Voraussetzungen zum Anspruch auf den BAFA INVEST Zuschuss sind (siehe auch Merkblätter unter BAFA - INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
- Elektronisch eingereichter Antrag bei der BAFA https://fms.bafa.de/BafaFrame/wki2
- Mitgliedsantrag als investierendes Mitglied (wir haben ein angepasstes Formular bereits auf unserer WEB-Seite hochgeladen)
- Individuelle persönliche Mitgliedschaft oder auch im Rahmen einer Firma, wenn diese solche Investments mit als Firmenzweck definiert hat
- Zeichnung von mindestens 10 Anteilen, d.h. mindestens 10.000 Euro
- Es werden maximal 333.333,33 Euro (d.h. in unserem Fall 333 Anteile) gefördert (dies entspricht ca. 50.000 Euro Erwerbszuschuss)
- Es muss sich um ein Erst-Investment in unsere Genossenschaft handeln
- Eine mindestens dreijährige Haltefrist der Anteile, in der auch keine Kündigung ausgesprochen werden darf
Nachdem wir jetzt die Zusage der BAFA bzgl. unserer Förderfähigkeit erhalten haben, sollte einer Förderung seitens des BAFA INVEST Programms nichts mehr im Wege stehen, wenn Sie sich an die obigen Voraussetzungen halten. Die Vorgehensweise ist gemäß BAFA-Richtlinien die Folgende:
- Antragstellung bei der BAFA unter Angabe unserer Vorgangsnummer WKU 49675 (Formular finden Sie hier https://fms.bafa.de/BafaFrame/wki2)
In diesem bitte „Energiegenossenschaft Burgwedel eG“ und unsere WKU-Nummer „49675“ angeben, bei Agio „0%“ und bei Anteil am Unternehmen „1%“ eintragen - Warten auf die Eingangsbestätigung der BAFA, wenn erhalten, dann
- Ausfüllen unseres angepassten Beitrittsformular (Mitglied werden) und Zusendung per E-Mail an info@e-bw.net
- Warten auf Bestätigung der Genossenschaft über Aufnahme, wenn erhalten dann
- Überweisung des Betrages für die gezeichneten Anteile auf das in der Bestätigung angegebene Konto
- Warten auf die Zusendung der Mitgliedsurkunde der Genossenschaft, wenn erhalten dann
- Zahlungsabruf durch Einsendung von Kopien der Mitgliedsurkunde und des Überweisungsbelegs an die BAFA
- Die Auszahlung des Erwerbszuschusses erfolgt erst nach erfolgter Prüfung der Unterlagen (inkl. Bewilligungsbescheid) und Abschluss des Investments
Wir bauen aktuell unsere erste Anlage mit 30kWp aus den bereits eingezahlten Anteilen, planen allerdings aktuell eine weitere größere Anlage (~140-200kWp), für die wir dann vor Beauftragung weiteres Kapital benötigen. Daher würden wir uns freuen, wenn sich jetzt doch einige der Interessenten, die uns gegenüber eine Mitgliedschaft unter Ausnutzung des BAFA INVEST Programms vor Augen gestellt hatten, für eine investierende Mitgliedschaft entscheiden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne über folgende E-Mail an uns wenden
info@e-bw.net
Mit sonnigen Grüßen
Ihr Genossenschafts-Team